Streitfall Sat SchüsselÜber Satelliten können Zuschauer Fernsehprogramme aus der ganzen Welt empfangen. Ob es um den Heimatsender eines Zugewanderten geht, um exotische Programme oder einfach um eine umfangreiche Versorgung – die Satellitenschüssel ist das Maß aller Dinge bei der Programmvielfalt. Während Eigentümer bzw. Vermieter frei entscheiden können, ob sie einen entsprechenden Empfang ermöglichen, müssen Mieter grundsätzlich um Erlaubnis fragen. Wann ist das Anbringen einer Satellitenschüssel nach geltendem Recht für Mieter erlaubt?

Streitfall Satellitenschüssel – die Rechtslage

Bei der Frage, ob eine Satellitenschüssel angebracht werden darf, kommt es zur Kollision von zwei Rechtslagen. Zum einen hat der Mieter nach § 5 (1) des Grundgesetzes das Recht auf Informationsfreiheit, die nach Auffassung von Rechtsexperten grundsätzlich auch den Bezug von TV-Programmen einschließt. Zum anderen gilt mit 14 (1) des Grundgesetzes das Recht des Vermieters auf Unverletzlichkeit seines Eigentums. Da eine Schüssel in der Regel an die Hauswand montiert werden muss, ist dieses Recht berührt.

Im Einzelfall muss grundsätzlich der konkrete Fall betrachtet werden. Bevor ein Mieter jedoch einen Anwalt konsultiert, sollte er einen Blick in die Hausordnung oder den Mietvertrag werfen. Dort ist in vielen Fällen das Anbringen einer Satellitenschüssel verbindlich geregelt, wobei ein generelles Verbot unwirksam sein kann.

Satellitenschüssel – Voraussetzung für eine Erlaubnis

Der Vermieter kann das Anbringen einer Schüssel am Haus zwar verbieten, muss aber begründete Ausnahmen erlauben. Grundsätzlich sind zwei Punkte von Bedeutung:

  • Der Mieter muss ein berechtigtes Interesse an der Satellitenschüssel haben.
  • Die Schüssel darf weder die Bausubstanz beschädigen, noch „schutzwürdige Interessen des Vermieters oder anderer Mieter“ wie bspw. eine freie Sicht beeinträchtigen.

Kompliziert ist die Begründung des berechtigten Interesses. Hier gab es in der Vergangenheit verschiedene Urteile, die zum Beispiel einem zugewanderten Bewohner das nur über Satellit zu empfangende TV-Programm seiner Heimat zugestehen. Auch ein Sportjournalist war vor Gericht erfolgreich, der berufliche Gründe für den Empfang vieler nur als SAT-TV verfügbare Sportsender geltend machte. Im Einzelfall muss also immer ein nachweisbarer dringlicher Grund vorliegen. Für normale Mieter ist das in der Regel nicht einfach möglich.

Neue Rechtsprechung: Die Rechtsprechung geht derzeit in Einzelfällen dazu über, den TV-Empfang über Internet als Alternative zu einer Satellitenschüssel vorzuziehen. Kann zum Beispiel ein ausländischer Bürger TV-Sender seiner Heimat über Internet-TV in ausreichend guter Qualität empfangen, kann das Anbringen einer Schüssel untersagt werden. Hierzu gibt es aber noch keine einheitliche Rechtsprechung.

Dennoch bleibt es am Ende eine Entscheidung des Vermieters, die allenfalls vor Gericht angefochten werden kann. Sind aber keine Sichtbehinderungen oder Beeinträchtigungen der Bausubstanz erkennbar, darf der Mieter bei berechtigtem Interesse auf eine Zustimmung hoffen und nach Erlaubnis die Satellitenschüssel anbringen.

Das fachmännische Anbringen einer Satellitenschüssel

Über die genaue Stelle für den Empfänger am Haus entscheidet der Vermieter. Bringt der Mieter die Schüssel selbst an, haftet er direkt oder über seine Versicherung für eventuelle Schäden. Der Vermieter kann allerdings darauf bestehen, dass eine Satellitenschüssel fachmännisch angebracht wird, um eine Beeinträchtigung seines Eigentums auszuschließen oder zu minimieren. Diesem Wunsch muss der Mieter im Zweifelsfall durch eine schriftliche Bestätigung des Fachbetriebes nachkommen.

Alternativen im Streitfall: Internet-TV und mobile Satellitenschüsseln

Droht ein Streit mit dem Eigentümer, sollten Mieter über Alternativen nachdenken. Das Internet-Fernsehen wird technisch immer ausgereifter und kann in vielen Fällen eine Möglichkeit sein, zusätzliche Sender zu empfangen. Wer dennoch eine Satellitenschüssel möchte, findet mit einem mobilen Gerät eine Alternative. Wird eine mobile Schüssel zum Beispiel wie ein Möbelstück auf dem Balkon platziert, können weder Nachbarn noch Eigentümer dagegen rechtlich vorgehen. Einige leistungsstarke Schüsseln sind im Handel verfügbar.

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