Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs – das ändert sich für Mieter

Tarif-Check Nebenkostenprivileg

Am 1. Juli 2024 endet die Übergangszeit zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs. Ab diesem Zeitpunkt können Vermieter die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen. Für Mieter bedeutet das, dass sie künftig sowohl die TV-Empfangsart als auch den Anbieter frei wählen können.

Was steckt hinter dem Nebenkostenprivileg?

Bislang mussten Bewohner eines Miethauses mit einem Kabelanschluss auch dann für diesen bezahlen, wenn sie ihn selbst gar nicht nutzen. Denn die Eigentümer oder die Verwaltung haben mit den Kabelnetzanbietern Sammelverträge für das ganze Mietshaus geschlossen. Die Kosten hierfür werden gemäß §2 Nr.15 BetrKV einfach über die Nebenkosten als „TV-Kabel-Anschluss“ oder „Breitbandkabelanschluss“ abgerechnet. Der Hauseigentümer bezahlt den Anschluss dann beim jeweiligen Netzbetreiber. Ein Gesetz, das im Dezember 2021 in Kraft getreten ist, verbietet dies. Eine Umlage der Kosten für die Signalbereitstellung über die Betriebskostenabrechnung ist dann nicht mehr möglich. Da die Netzbetreiber ihre Verträge erst anpassen müssen, gilt eine Übergangsfrist bis Mitte 2024. Denn auch Mieter, die eine andere Empfangsart nutzen, müssen für den Anschluss bezahlen. Da die TV-Übertragung mittlerweile komplett digital ist und es zahlreiche Alternativen für den Übertragungsweg sowie Streaming gibt, ist das Nebenkostenprivileg nicht mehr zeitgemäß. Zudem beeinflusste die Regelung den Wettbewerb: „Mit der Abschaffung findet endlich ein richtiger Wettbewerb beim Fernsehempfang statt“, betont der Verbraucherschützer Michael Gundall.

Was ändert sich für die betroffenen Mieter?

Die Mieter werden voraussichtlich von ihrer Hausverwaltung oder von den Hauseigentümern über die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs informiert. Hierdurch bleibt ihnen genügend Zeit, um sich nach einer Alternative umzusehen. Die Verwaltung oder der Eigentümer sind ausschließlich für die Kündigung der alten Sammelverträge zuständig. Natürlich ist es auch möglich, dass Mieter weiterhin einen Kabelanschluss nutzen. Sie müssen sich dann allerdings aktiv um einen Einzelnutzervertrag kümmern. Nach Angaben des Verbraucherschützers wird der Vertrag zwar etwas mehr kosten – realistisch seien allerdings zwischen sechs und zehn Euro monatlich für den Anschluss: „Durch die anderen Anbieter auf dem Markt wie IPTV und DVB-T2 HD gibt es einen gewissen Konkurrenzdruck und deshalb wird der Markt die Preise regeln.“ Vermieter, die den Sammelvertrag nicht rechtzeitig kündigen, tragen die Kosten für diesen selbst. Auf die Mieter dürfen sie ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr verteilt werden. Empfänger des Bürgergelds müssen sich nach dem Wegfall der Regelung die Kosten für den TV-Empfang selbst tragen. Unabhängig davon, ob sie weiterhin einen Kabelanschluss oder eine alternative TV-Empfangsart nutzen.

Verbraucherzentrale warnt vor „schwarzen Schafen“

Die Verbraucherzentrale warnt davor, dass aktuell vermehrt „Medienberater“ unterwegs sind und Mieter zu neuen Verträgen drängen wollen. Betroffene Bewohner sollten sich nicht unter Druck setzen und zu einem überstürzten Vertragsabschluss überreden lassen. Selbst dann nicht, wenn damit gedroht wird, dass der TV-Empfang sofort abgeschaltet wird. Bis zum 1. Juli nächsten Jahres haben die Mieter noch genügend Zeit, sich ausführlich und in Ruhe über Alternativen zu informieren.

Welche Alternativen gibt es?