Mehr TV Werbung – EU ändert Richtlinie

Mehr TV Werbung

Noch ist es nicht offiziell. Aber die EU plant eine Änderung der bisherigen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie). Insbesondere soll den Sendern mehr Werbung erlaubt werden. Zugleich gibt es Regelungen für Streaming-Dienste.

Die neue Fassung muss jedoch erst noch beschlossen werden. Da sie zudem nur Empfehlungscharakter hat, obliegt es den Mitgliedsstaaten diese in nationales Recht umzusetzen. Von der Bundesregierung wird dies aus Expertenkreisen allerdings erwartet. Denn neben EU-Kommissar Oettinger soll es unter anderem die Bundesregierung gewesen sein, die auf entsprechende Neuregelungen gedrängt hatte.

Zukünftig mehr Werbung im Fernsehen

Für die Zuschauer der wichtigste Punkt betrifft die Werbung. Kommt es wie bisher abzusehen, darf diese zukünftig deutlich ausgeweitet werden. Bislang dürfen die Sender alle 30 Minuten Werbung zeigen. Der Anteil liegt bei 20 Prozent. Das entspricht pro Stunde einer Zeit von zwölf Minuten. Dabei handelt es sich jedoch um einen Durchschnittswert für die Sendezeit zwischen 7 und 23 Uhr. Für den Abendfilm um 20:15 kann es also sein, dass deutlich mehr Werbezeit zur Verfügung steht, wenn ein Sender vormittags die kommerziellen Spots knapp hält.
Zukünftig dürfen die Sender die Frequenz auf 20 Minuten reduzieren und die Werbezeit ausdehnen. Günther Oettinger begründet dies unter anderem durch die starke Konkurrenz von Streaming-Diensten. Da es sehr viele und zum Teil auch werbefreie Streaminganbieter gebe, sei eine Liberalisierung angemessen.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Streaming-Portale

Zusätzlich enthält die Richtlinie in der Neufassung erstmals Rahmenbedingungen für Streamingdienste, zu denen dann auch YouTube gehört. Dabei können die Mitgliedsländer entsprechende Kodex-Richtlinien in ihre Gesetzgebung aufnehmen. Die Folge könnte eine stärkere Kontrolle und Sanktionierung von Verstößen, u.a. auf YouTube sein.
Ungemach droht aber echten Streaming-Anbietern sowie Video-on-Demand-Portalen. Die EU-Staaten können von diesen – meiste amerikanischen – Unternehmen eine Sonderabgabe verlangen, die direkt der nationalen Filmförderung zufließt. Auf diese Weise soll der Wettbewerbsnachteil der europäischen Filmindustrie verringert werden. Über eine verpflichtende Quote für europäische Filme auf Streaming-Diensten diskutieren die Experten derzeit noch. Auch diese könnte das Angebot der Portale ändern.