Gerichtsurteil gegen Netflix: Kunde erhält Rückzahlung nach Preiserhöhung

Netflix Urteil

Netflix ist vor dem Landgericht Köln in zweiter Instanz mit seiner Praxis der Preiserhöhungen gescheitert. Ein deutscher Kunde klagte erfolgreich gegen die gestiegenen Abo-Gebühren – und erhält nun rund 200 Euro zurück. Das Urteil betrifft die Preissteigerungen der Jahre 2019 und 2022 und könnte Signalwirkung für andere Abonnenten haben.

Der Kläger hatte seit 2017 ein Netflix-Abo für 11,99 Euro abgeschlossen. Im Laufe der Jahre wurde dieses mehrfach erhöht – zuletzt auf 17,99 Euro. Die Preisanpassungen erfolgten jeweils über ein Pop-up-Fenster in der App, in dem die Nutzer zur Zustimmung zur Preiserhöhung aufgefordert wurden.

Das Landgericht Köln (Urteil vom 15.05.2025, Az. 6 S 114/23) bewertete dieses Vorgehen als rechtlich nicht ausreichend. Die Darstellung erweckt beim Kunden lediglich den Eindruck einer Information – nicht aber einer Vertragsverhandlung. Ein einfacher „Zustimmen“-Button innerhalb eines Pop-ups reicht für eine wirksame Änderung des Vertrags nicht aus.

Zudem kritisierte das Gericht die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Netflix, die dem Unternehmen eine einseitige Preiserhöhung „von Zeit zu Zeit“ und „nach billigem Ermessen“ erlauben sollte. Diese Regelung sei laut Urteil rechtswidrig, da sie Verbraucher unangemessen benachteilige.

Netflix zeigt sich von dem Urteil überrascht. Eine Sprecherin erklärte: „Die Entscheidung des Landgerichts Köln fällt aus dem Rahmen. Andere Gerichte haben unsere bisherigen Preiserhöhungen in Deutschland bei ausdrücklicher Einwilligung der Mitglieder als wirksam anerkannt.“

Wichtig für andere Kundinnen und Kunden: Die Rückzahlung gilt zunächst nur für den Kläger. Wer ebenfalls betroffen ist, müsste eigene Rückforderungsansprüche rechtlich durchsetzen.